Häufige Fragen rund um die Zulassung von Gebrauchtwagen
Welche Unterlagen muss der frühere Fahrzeughalter übergeben?
Der vorherige Fahrzeughalter muss die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II übergeben, dazu den Nachweis über die erfolgte Hauptuntersuchung. Außerdem braucht es einen Nachweis über die Stilllegung, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet worden ist. Bei jüngeren Fahrzeugen ist der entsprechende Vermerk auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden.
Kann die Umschreibung durch eine andere Person vorgenommen werden?
Ja, die Umschreibung ist durch einen Bevollmächtigten möglich. Dieser muss sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen und benötigt diese Ausweisdokumente auch vom künftigen Kfz-Halter. Zusätzlich ist eine schriftliche Vollmacht beizubringen.
Ist die Umschreibung auch online möglich?
Ja, dank der Einführung von i-Kfz zum Oktober 2019 sind sowohl die Umschreibung noch zugelassener als auch die Umschreibung bereits abgemeldeter Fahrzeuge online möglich. Allerdings wird der Antrag bei abgemeldeten Kfz noch manuell überprüft, ehe die nötigen Unterlagen und Stempelplaketten versendet werden. Der Service für abgemeldete Fahrzeuge ist nur für die Kfz möglich, die nach dem 1. Januar 2015 erstmalig zugelassen wurden.
Wer haftet bei einem Unfall eines noch nicht umgemeldeten Fahrzeugs?
Ist das Fahrzeug bei Abholung noch nicht umgemeldet, sollte sich der neue Halter eine Deckungszusage von seiner Versicherung geben lassen. Bei einem möglichen Unfall haftet der neue Fahrzeughalter. Ohne schriftliche Regelungen und Deckungszusage geht der Unfall zulasten des Schadenfreiheitsrabatts des vorherigen Halters.
Kann ein Fahrzeug ohne vorherige Ummeldung beim Verkäufer abgeholt werden?
Ja, die Abholung ist möglich. Allerdings sollten Verkäufer und Käufer eine Frist für die Ummeldung vereinbaren und schriftlich festhalten. Der unterzeichnete Vertrag sollte seitens des Verkäufers an seine Versicherungsgesellschaft übersandt werden, um den Halterwechsel anzuzeigen.
Kann ich schnell online überprüfen, ob mein Wunschkennzeichen noch frei ist?
Ja, Sie können unter BVA-Online überprüfen, ob Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen noch verfügbar ist und auch reservieren.